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   BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76   

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https://dejure.org/1977,1095
BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76 (https://dejure.org/1977,1095)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1977 - 5 AZR 290/76 (https://dejure.org/1977,1095)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1977 - 5 AZR 290/76 (https://dejure.org/1977,1095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit - Theaterintendant - Freilichtaufführung - Nebenberuf - Arbeitnehmereigenschaft

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 290/76
    Entscheidend kommt es hierbei auf die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale an, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 -, [demnächst] AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 a der Gründe] m. w. N.).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    In einigen Fällen wurden sie jedoch - auch in neuerer Zeit - als unzulässig angesehen (Urteil vom 16. August 1977 - 5 AZR 290/76 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 27. Juni 1984 - 5 AZR 567/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Es ist deshalb aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit unvermeidlich, die unselbständige Arbeit typologisch abzugrenzen (Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 4 III 5 d, S. 41; vgl. auch Herschel, Anm. zu AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu I 3), der eine "ganzheitliche Schau" verlangt).
  • LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08

    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit

    Dementsprechend sind solche zeitlichen Höchstgrenzen gerade auch bei sachlichen Gründen, die nicht die vorübergehende Natur des Beschäftigungsverhältnisses in sich tragen - wie z. B. bei dem vom Bundesverfassungsgericht (insbesondere 13.01.1982 AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 1) und dementsprechend vom Bundesarbeitsgericht (zum TzBfG: 26.07.2006 AP TzBfG § 14 Nr. 25) anerkannten sachlichen Grund der programmgestaltenden Mitarbeit in einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt (heute sachlicher Grund i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 4) - bislang weder vom Bundesverfassungsgericht noch vom Bundesarbeitsgericht gezogen worden (in der Entscheidung vom 13.01.1983 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 23 - hielt das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Einzelfalles die Befristung auch nach nahezu 20-jähriger Beschäftigung noch für gerechtfertigt).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    In einer der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbaren Situation war dagegen schon im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung die Statusfrage zu klären, und wurde der Rechtsstreit wegen einer eventuell unwirksamen außerordentlichen Kündigung eines Intendantenvertrages an die Nachbargerichtsbarkeit verwiesen (BAG Urteil vom 16. August 1977 - 5 AZR 290/76 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit mit Anm. von Herschel).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    In einer der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbaren Situation war dagegen schon im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung die Statusfrage zu klären, und wurde der Rechtsstreit wegen einer eventuell unwirksamen außerordentlichen Kündigung eines Intendantenvertrages an die Nachbargerichtsbarkeit verwiesen (BAG Urteil vom 16. August 1977 - 5 AZR 290/76 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit, mit Anm. von Herschel).
  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

    Anknüpfungspunkte für ein Arbeitsverhältnis sind insbesondere der Umfang der Weisungsgebundenheit des Dienstverpflichteten bei der Ausübung seiner Tätigkeit, die Eingliederung in den Betrieb des Dienstberechtigten, die Notwendigkeit einer ständigen engen Zusammenarbeit mit anderen im Dienst stehenden Personen, die Unterordnung unter solche Personen und die Möglichkeit für den Dienstberechtigten, über die Arbeitszeit des Mitarbeiters zu verfügen (BAG AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.03.1986 - 6 (3) Sa 103/85

    Börtedienst auf Helgoland; Arbeitsverhältnis der Bootsführer; Persönliche

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  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546

    Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung

    Dagegen kommt Äußerlichkeiten und formalen Merkmalen wie der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung des Vertragsverhältnisses nur untergeordnete Bedeutung zu (BAG vom 16.8.1977 AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2009 - 17 Sa 430/09

    Erstattung von Schulungskosten für Seminarteilnahme des

    Unabhängig davon haben die Integrationsämter kein Schulungsmonopol (BAG v.16.08.1977 - 5 AZR 290/76 - AP SchwbG 23 Nr. 1 23; Dau / Düwell/ Haines SGB IX 2. Aufl. § 96 Rd 47).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

    Dagegen kommt Äußerlichkeiten und formalen Merkmalen wie der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung des Vertragsverhältnisses nur untergeordnete Bedeutung zu (BAG vom 16.8.1977 AP Nr. 23 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335

    Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

  • LAG Düsseldorf, 05.12.1988 - 4 Sa 1288/88

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1997 - 5 Ta 59/97

    Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft bei Theaterintendanten

  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 275/82
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